Breitbandversorgung in der Gemeinde Fahrenzhausen

Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie

 

Die Gemeinde Fahrenzhausen führt derzeit ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breit­band­erschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.

Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikations­netze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.

Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 15.01.2010  beim Breitbandpaten der Gemeinde Fahrenzhausen eingegangen sein.

Zeitgleich führt die Gemeinde Fahrenzhausen ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.

Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.

Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 28.02.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde Fahrenzhausen eingegangen sein.

Nähere Informationen erteilt Ihnen der Breitbandpate der Gemeinde Fahrenzhausen:

Heinrich Kislinger
Mühlanger 7
85777 Fahrenzhausen
Telefon: 08133/92244
Fax: 08133/92258
E-Mail: heini(at)kislinger.de

Übersicht über den gemeldeten Bedarf und weiterführende Links:

 

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Heinrich Kislinger
E-Mail: heini(at)kislinger.de

Postanschrift:

Mühlanger 7
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