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Breitbandversorgung
in der Gemeinde Fahrenzhausen |
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Paralleles
Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen
Breitbandrichtlinie Die
Gemeinde Fahrenzhausen führt derzeit ein Markterkundungsverfahren nach Nummer
6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung
in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai
2009 durch. Mit
dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze
identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der
Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im
definierten Bedarfsgebiet anzubieten. Offerten
für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 15.01.2010 beim Breitbandpaten der Gemeinde
Fahrenzhausen eingegangen sein. Zeitgleich
führt die Gemeinde Fahrenzhausen ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie
zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten
(Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch. Das
Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit
öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder
funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann.
Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität. Offerten
für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 28.02.2010 beim Breitbandpaten
der Gemeinde Fahrenzhausen eingegangen sein. Nähere Informationen
erteilt Ihnen der Breitbandpate der Gemeinde Fahrenzhausen:
Übersicht über den
gemeldeten Bedarf und weiterführende Links: |
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© 2009 GemeindeFahrenzhausen
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